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Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße – TechKontrollV

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(Fundstelle: BGBl. I 2018, 547 — 548)

Berichterstattendes Land: ..........  Bundespolizei/Zollverwaltung: ..........
Zulassungsstaat: ..........  Zeitraum: von .......... bis ..........


Fahrzeug-
klasse
N2 N3 O3 O4 M2 M3 Tb Andere Fahr-
zeugklassen
Insgesamt
Anzahl
kontrollierter Fahrzeuge
Anzahl von
Untersagungen der Weiterfahrt
Anzahl
kontrollierter Fahrzeuge
Anzahl von
Untersagungen der Weiterfahrt
Anzahl
kontrollierter Fahrzeuge
Anzahl von
Untersagungen der Weiterfahrt
Anzahl
kontrollierter Fahrzeuge
Anzahl von
Untersagungen der Weiterfahrt
Anzahl
kontrollierter Fahrzeuge
Anzahl von
Untersagungen der Weiterfahrt
Anzahl
kontrollierter Fahrzeuge
Anzahl von
Untersagungen der Weiterfahrt
Anzahl
kontrollierter Fahrzeuge
Anzahl von
Untersagungen der Weiterfahrt
Anzahl
kontrollierter Fahrzeuge
Anzahl von
Untersagungen der Weiterfahrt
Anzahl
kontrollierter Fahrzeuge
Anzahl
von
Untersagungen der Weiterfahrt
Gesamt
Mängel im Einzelnen
Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig
(0) Identifizie-
rung
(1) Brems-
anlage
(2) Lenkung
(3) Sicht
(4) Lichtanlage
und Elektrik
(5) Achsen,
Räder,
Reifen,
Aufhän-
gung
(6) Fahrgestell
und am
Fahrgestell
befestigte
Teile
(7) Sonstige
Geräte ein-
schließlich
Fahrten-
schreiber
und
Geschwin-
digkeits-
begrenzer
(8) Umwelt-
belastung
durch
Emissionen
und Aus-
tritt von
Kraftstoff
und/oder Öl
(9) Zusatztests
für M2/M3
(10)  Ladungs-
sicherung

Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25